Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sauer Digital Systems (SDS) · Fassung vom 05.09.2026

Dies ist zugleich die derzeit geltende Fassung, ebenfalls erreichbar unter /agb/. Diese Adresse bleibt auch dann bestehen, wenn die AGB später geändert werden.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Sauer Digital Systems (nachfolgend „SDS") und ihren Kunden über Dienstleistungen in den Bereichen:

  • – Webdesign und Webentwicklung
  • – Hosting
  • – Technische Wartung
  • – Suchmaschinenoptimierung im Rahmen der Websiteerstellung
  • – Automatisierung wiederkehrender Abläufe
  • – Supportleistungen

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern SDS ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) SDS schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Das Angebot von SDS richtet sich nicht an Verbraucher.

(3a) Der Kunde bestätigt mit der Anfrage und mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

§2 Vertragsschluss

(1) Angebote von SDS sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • – Schriftliche Angebotsannahme,
  • – Bestätigung per E-Mail, oder
  • – Beginn der Leistungserbringung durch SDS.

(3) SDS ist berechtigt, vor Projektbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

(4) Sofern in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, genügt die Übermittlung per E-Mail, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

§3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

(2) SDS schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine:

  • – garantierten Umsätze, Kundenanfragen oder Leads,
  • – Conversion-Raten,
  • – Suchmaschinenrankings oder Google-Platzierungen,
  • – sonstigen geschäftlichen Erfolge.

(3) Allgemeine Angaben auf Websites, Werbematerialien oder Präsentationen stellen keine garantierten Eigenschaften oder Zusicherungen dar. Hiervon ausgenommen sind die in diesen AGB ausdrücklich geregelten Zusagen, insbesondere nach § 7 Absatz 5a, § 11 Absätze 3 und 3a, § 11 Absatz 5 und § 11 Absatz 6. Diese gelten unabhängig von Satz 1.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt SDS sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Daten, Zugangsdaten, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Kunde versichert, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, keine gesetzlichen Vorschriften verletzen und keine rechtswidrigen Inhalte enthalten. Auf Verlangen von SDS gibt der Kunde die Herkunft einzelner Inhalte an (eigenes Material, Lizenz nebst Lizenzgeber, sonstige Quelle). Kann oder will der Kunde die Herkunft nicht angeben, ist SDS berechtigt, die Verwendung dieses Materials bis zur Klärung zu verweigern; § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.

(2a) Der Kunde stellt SDS von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte gegen Absatz 2 verstoßen, und erstattet die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat oder SDS sie selbst verursacht hat, insbesondere durch die Verwendung von Material entgegen einem Hinweis des Kunden. SDS unterrichtet den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, führt ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche herbei und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Abwehr.

(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte – insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Bildrechte, Markenrechte und sonstige rechtliche Pflichtangaben – selbst verantwortlich.

(4) SDS erbringt keine Rechtsberatung.

(5) Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(6) Entsteht SDS durch fehlende Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.

§5 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt SDS die vereinbarte Leistung zur Abnahme bereit.

(2) Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und wesentliche Mängel schriftlich mitzuteilen.

(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige oder wird die Website produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§6 Änderungswünsche und Zusatzleistungen

(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Projektbeginn oder nach Freigabe eines Projektabschnitts gelten als Zusatzleistungen.

(2) Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots vergütet.

§7 Hosting, Wartung und Support

(1) SDS bietet Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen auf Basis externer Infrastruktur- und Cloudanbieter an, insbesondere Netlify sowie vergleichbarer Anbieter.

(2) SDS strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der gehosteten Websites an. Eine jederzeitige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.

(3) Geplante Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Änderungen gelten nicht als Ausfallzeiten.

(4) SDS haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen durch Drittanbieter, Netzwerkausfälle, höhere Gewalt, Cyberangriffe oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von SDS.

(5) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugriff auf Hosting-, Server- oder Administrationskonten von SDS, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Hiervon unberührt bleibt der Zugang zu einer dem Kunden vertraglich zugesagten Pflegeoberfläche – insbesondere der Fahrzeugverwaltung bei Autohaus-Verträgen. Über diese kann der Kunde die dort vorgesehenen Inhalte selbst anlegen, ändern und entfernen; hierfür fällt kein zusätzliches Entgelt an.

(5a) Auf Anfragen des Kunden im Rahmen eines laufenden Vertrags antwortet SDS innerhalb eines Werktages. Damit ist eine Rückmeldung geschuldet, nicht die Behebung des zugrunde liegenden Sachverhalts innerhalb dieser Frist.

(6) Sofern ein laufendes Hosting-, Wartungs- oder Supportpaket vereinbart wurde, sind kleinere inhaltliche Änderungen in angemessenem Umfang Bestandteil der vereinbarten Leistungen. Als kleinere Änderungen gelten insbesondere:

  • – Textänderungen,
  • – Austausch einzelner Bilder oder Grafiken,
  • – kleinere Layoutanpassungen,
  • – Aktualisierung bestehender Inhalte,
  • – Anpassung von Kontaktdaten oder Öffnungszeiten,
  • – technische Kleinpflege ohne wesentliche Änderung der Website-Struktur.

(7) Nicht Bestandteil laufender Leistungen sind insbesondere:

  • – Erstellung neuer Unterseiten,
  • – umfangreiche Designänderungen,
  • – neue Funktionen,
  • – Aufbau automatisierter Abläufe,
  • – umfangreiche SEO-Maßnahmen,
  • – Integration neuer Drittanbieter-Dienste,
  • – erheblicher Programmier- oder Entwicklungsaufwand.

Diese gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

(8) SDS entscheidet nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands, ob eine gewünschte Änderung als kleinere Anpassung oder als Zusatzleistung einzustufen ist.

(9) Die laufende Betreuung wird in zwei Stufen angeboten (SDS Care Basic und SDS Care Standard). Welche Stufe vereinbart ist, ergibt sich aus dem Angebot. Bei Verträgen über das Paket SDS Autohaus ist die Stufe Standard in beiden Preisvarianten Vertragsbestandteil und mit dem Monatsbeitrag abgegolten; ein gesondertes Entgelt fällt dafür nicht an. In beiden Stufen sind enthalten:

  • – Hosting der Website,
  • – die Kosten einer auf den Kunden registrierten Domain (§ 11 Abs. 5 bleibt unberührt),
  • – die Bereitstellung und automatische Erneuerung eines TLS-Zertifikats (SSL),
  • – technische Updates und Sicherheitsaktualisierungen der von SDS eingesetzten Software,
  • – die Überwachung der Erreichbarkeit nach Abs. 11,
  • – eine cookielose Besucherstatistik.

In der Stufe Standard sind zusätzlich enthalten: ein Zeitkontingent von einer Stunde je Kalendermonat für kleinere Änderungen nach Abs. 6, der Quartalsbericht nach Abs. 10 sowie die vorrangige Bearbeitung, wenn mehrere Anfragen gleichzeitig vorliegen. Das Zeitkontingent wird auf Abruf des Kunden erbracht; es verfällt am Ende des Kalendermonats und wird weder auf Folgemonate übertragen noch vergütet oder erstattet. Ein Anspruch auf Auszahlung nicht abgerufener Zeit besteht nicht.

(9a) Eine über die Versionierung der veröffentlichten Website hinausgehende Datensicherung ist nicht Bestandteil der laufenden Betreuung. SDS hält frühere Veröffentlichungsstände der Website vor und kann auf sie zurücksetzen; eine turnusmäßige Sicherung der vom Kunden eingestellten Inhalte schuldet SDS nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. § 13 Abs. 4 bleibt unberührt.

(10) In der Stufe Standard erstellt SDS je Kalenderquartal einen Bericht in Textform und übermittelt ihn bis zum Ende des auf das Quartal folgenden Monats. Der Bericht enthält:

  • – Nutzungszahlen des Quartals aus der Besucherstatistik,
  • – eine Aufstellung der durchgeführten Änderungen und Wartungsmaßnahmen,
  • – das Ergebnis einer technischen Prüfung der Website, insbesondere Erreichbarkeit und Indexierbarkeit der Seiten, fehlerhafte Verweise, Ladezeit, Gültigkeit des SSL-Zertifikats und Aktualität verknüpfter Unternehmenseinträge,
  • – unverbindliche Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Website.

Der Bericht ist eine Zusammenstellung des festgestellten Zustands. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine Veränderung von Rankings, Sichtbarkeit oder Besucherzahlen, wird damit nicht geschuldet; § 9 bleibt unberührt. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht Bestandteil der laufenden Leistungen und gilt als Zusatzleistung nach Abs. 7. Erstmals wird für das erste nach dem Livegang vollständig abgelaufene Kalenderquartal berichtet.

(10a) Abweichend von Abs. 10 letzter Halbsatz führt SDS kleinere Korrekturen, die sich aus der Prüfung nach Abs. 10 ergeben, im Rahmen des Berichts ohne gesonderte Vergütung durch. Dazu zählen insbesondere Anpassungen von Seitentiteln, Seitenbeschreibungen, Alternativtexten von Bildern, internen Verweisen und der Indexierbarkeit bereits bestehender Seiten. Diese Korrekturen werden nicht auf das Zeitkontingent nach Abs. 9 angerechnet. Nicht umfasst sind das Verfassen neuer Inhalte, die Anlage zusätzlicher Seiten, Maßnahmen außerhalb der Website sowie bezahlte Werbung; sie gelten als Zusatzleistung nach Abs. 7. SDS schuldet die Korrekturen als Tätigkeit; ein bestimmter Erfolg wird auch insoweit nicht geschuldet, § 9 bleibt unberührt.

(11) Die Erreichbarkeit der Website wird automatisiert und ununterbrochen überwacht. Die Bearbeitung festgestellter Störungen erfolgt jedoch innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von SDS. Eine Entstörung rund um die Uhr, eine Reaktion außerhalb der Geschäftszeiten oder eine bestimmte Wiederherstellungszeit werden nicht geschuldet. Abs. 2 und Abs. 5a bleiben unberührt.

§8 Einsatz von Drittanbietern und KI-Systemen

(1) SDS nutzt externe Dienste, APIs und Plattformen, insbesondere Netlify, Vercel, Supabase, Resend, Cloudflare und Claude sowie vergleichbare technische Anbieter.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass hierbei Daten außerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union verarbeitet werden können.

(3) SDS haftet nicht für Ausfälle, Fehlfunktionen, Einschränkungen, Preisänderungen, Datenverluste, Änderungen oder Einstellungen von APIs oder die Einstellung von Drittanbieter-Diensten.

(4) KI-generierte Inhalte können fehlerhaft, unvollständig oder rechtlich problematisch sein. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Inhalte vor Veröffentlichung eigenständig zu prüfen.

(5) Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für sämtliche Inhalte und personenbezogenen Daten seiner Website.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der eingesetzten Tools und Dienste für seinen konkreten Anwendungsfall eigenständig zu prüfen.

§9 SEO- und Marketing-Leistungen

(1) SEO- und Marketingmaßnahmen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Suchmaschinenbetreiber und Plattformanbieter können ihre Algorithmen jederzeit ändern. SDS hat hierauf keinen Einfluss.

(3) Eine Garantie für bestimmte Rankings, Sichtbarkeiten, Reichweiten oder Ergebnisse wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise.

(2) Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, weil SDS der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Entfällt diese, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet.

(3) SDS bietet zwei Vertragsmodelle an. Welches gilt, ergibt sich aus dem Angebot:

  • – Modell A – berechnete Einrichtung: Der Einrichtungspreis wird berechnet. Er kann im Angebot ermäßigt sein; maßgeblich ist der dort ausgewiesene Betrag. Bei Projektbeginn sind 50 % fällig, die verbleibenden 50 % nach Abnahme. Das laufende Betreuungsentgelt ist monatlich im Voraus zu zahlen. Eine Mindestlaufzeit gilt nicht.
  • – Modell B – entfallende Einrichtung: Der Einrichtungspreis entfällt vollständig. Im Gegenzug gilt für den laufenden Vertrag eine Mindestlaufzeit nach § 11 Absatz 2. Das laufende Entgelt ist monatlich im Voraus zu zahlen.

(3a) Die entfallende Einrichtung in Modell B wird durch die Mindestlaufzeit ausgeglichen. Endet der Vertrag vorzeitig aus einem Grund, den SDS nicht zu vertreten hat, bleibt das Entgelt für die verbleibende Mindestlaufzeit fällig. Die Ausstiegsregelung nach § 11 Absätze 3 und 3a geht dieser Regelung ausdrücklich vor.

(3b) Ein im Angebot als Sonderkondition ausgewiesener ermäßigter Einrichtungspreis (Modell A) begründet keine Mindestlaufzeit und keine Nachforderung der Differenz zum regulären Preis. Der Ausgleich für die Ermäßigung liegt in der im Angebot benannten Gegenleistung des Kunden, insbesondere in der Nennung als Referenz nach § 15.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit nicht nach Absatz 4a der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart ist. In diesem Fall gilt Absatz 4b.

(4a) Das laufende Betreuungsentgelt wird im SEPA-Lastschriftverfahren (Basislastschrift) eingezogen. Der Kunde erteilt SDS hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat und weist sein Kreditinstitut an, die von SDS gezogenen Lastschriften einzulösen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz werden dem Kunden bei Mandatserteilung mitgeteilt. Der Kunde sorgt für die erforderliche Kontodeckung zum Einzugstermin und teilt SDS eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich mit. SDS bedient sich zur Abwicklung eines Zahlungsdienstleisters. Soweit im Angebot vereinbart, werden auf Grundlage desselben Mandats auch Einrichtungspreise und sonstige Einmalbeträge eingezogen.

(4b) Der Einzug des laufenden Betreuungsentgelts erfolgt monatlich im Voraus zum ersten Tag des Kalendermonats. Das Entgelt ist abweichend von Absatz 4 an diesem Tag fällig. Fällt der Einzugstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erfolgt der Einzug am nächstfolgenden Bankarbeitstag. Einmalbeträge nach Absatz 4a Satz 5 werden zu dem in der Vorabankündigung genannten Termin eingezogen und sind an diesem Tag fällig; Absatz 4 findet insoweit keine Anwendung.

(4c) Jeder Einzug wird dem Kunden vorab per E-Mail angekündigt (Vorabankündigung), und zwar mindestens drei Kalendertage vor der Belastung. Die Ankündigung kann durch SDS oder durch den von SDS eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgen. Die Frist für die Vorabankündigung wird einvernehmlich auf diesen Zeitraum verkürzt. Der Kunde hält die SDS mitgeteilte E-Mail-Adresse hierfür empfangsbereit.

(4d) Wird eine Lastschrift mangels Kontodeckung, wegen eines vom Kunden zu vertretenden Widerspruchs oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund zurückgegeben, erstattet der Kunde die SDS hierdurch entstehenden Entgelte des Kreditinstituts und des Zahlungsdienstleisters. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Nach zwei aufeinanderfolgenden vom Kunden zu vertretenden Rücklastschriften ist SDS berechtigt, den Vertrag auf Zahlung per Überweisung umzustellen; Absatz 4 gilt dann wieder.

(4e) Erstattungen, insbesondere nach § 11 Absatz 3, erfolgen per Überweisung auf das Konto, von dem eingezogen wurde, sofern der Kunde kein anderes Konto benennt.

(5) Bei Zahlungsverzug ist SDS berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

(6) Gerät der Kunde mit mehr als 30 Tagen in Zahlungsverzug, ist SDS nach vorheriger schriftlicher Androhung (E-Mail ausreichend) berechtigt, laufende Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend einzustellen.

§11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Hosting-, Wartungs- und Supportverträge laufen auf unbestimmte Zeit. Sie sind monatlich zum Monatsende kündbar, sofern nicht nach Absatz 2 eine Mindestlaufzeit gilt.

(2) Eine Mindestlaufzeit gilt nur, wenn der Einrichtungspreis nach § 10 Absatz 3 vollständig entfällt (Modell B). Ihre Dauer steht im Angebot und beträgt höchstens zwölf Monate ab Livegang. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt Absatz 1; eine automatische Verlängerung der Mindestlaufzeit findet nicht statt. Bei Modell A gilt Absatz 1 ohne Einschränkung, auch wenn der Einrichtungspreis ermäßigt wurde.

(3) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Livegang ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung beenden. Eine etwaige Mindestlaufzeit nach Absatz 2 entfällt in diesem Fall vollständig. SDS erstattet bei Modell A den tatsächlich gezahlten Einrichtungspreis in voller Höhe; war er im Angebot ermäßigt, wird der ermäßigte Betrag erstattet, eine Verrechnung mit dem regulären Preis findet nicht statt. Die für die laufende Betreuung gezahlten Monatsbeiträge werden nicht erstattet; sie vergüten die bis zur Beendigung erbrachte Leistung. Absatz 3a bleibt unberührt.

(3a) Bei Modell B schuldet der Kunde für diesen Fall einen Aufbauanteil in Höhe des regulären Einrichtungspreises, der für das vereinbarte Paket bei Modell A gilt und der im Angebot ausgewiesen ist. Der Aufbauanteil vergütet den einmaligen Aufbau der Website, die Übernahme vorhandener Bestandsdaten und die Einweisung. Bereits gezahlte laufende Entgelte werden vollständig auf den Aufbauanteil angerechnet; ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet. Die Gesamtbelastung des Kunden ist auf den Aufbauanteil begrenzt; weitergehende Ansprüche von SDS aus der Beendigung nach Absatz 3, insbesondere nach § 10 Absatz 3a, bestehen nicht. Bereits erbrachte Fremdkosten für eine auf den Kunden registrierte Domain sind von der Erstattung ausgenommen und bleiben vom Deckel unberührt.

(3b) Endet der Vertrag nach Absatz 3, findet eine Übertragung der Nutzungsrechte nach § 12 nicht statt; die Frist des § 12 Absatz 1a ist zu diesem Zeitpunkt nicht abgelaufen. Etwaig bereits eingeräumte Rechte an den individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen entfallen mit Beendigung. SDS nimmt die Website zum Vertragsende vom Netz. Die Absätze 5 und 6 – Domain und Herausgabe der Daten des Kunden – gelten unverändert.

(3c) Wird die Website nicht auf Infrastruktur von SDS betrieben, hat der Kunde sie im Fall des Absatzes 3 zum Vertragsende vom Netz zu nehmen. Er hat die von SDS erstellten Arbeitsergebnisse im Sinne des Absatzes 6a – insbesondere Quelltext, Layouts, Grafiken, Texte und Konfigurationen – auf den von ihm oder für ihn betriebenen Systemen zu löschen und ab Vertragsende nicht weiter zu nutzen. In Datensicherungen enthaltene Kopien darf der Kunde bis zum Ablauf seines regulären Sicherungszyklus behalten; eine Nutzung ist auch insoweit ausgeschlossen. Nicht erfasst sind die Daten des Kunden nach Absatz 6, die von ihm selbst beigestellten Inhalte und Bilddateien sowie die auf ihn registrierte Domain; Absatz 5 bleibt unberührt. SDS kann die Erstattung nach Absatz 3 davon abhängig machen, dass der Kunde die Erfüllung dieser Pflichten in Textform bestätigt; die Erstattung erfolgt dann innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Bestätigung.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.

(5) Inhaber einer im Rahmen des Vertrags registrierten Domain ist der Kunde. SDS verwaltet die Domain lediglich. Bei Vertragsende stellt SDS den zum Anbieterwechsel erforderlichen Auth-Code innerhalb von fünf Werktagen bereit. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen besteht insoweit nicht.

(6) Bei Vertragsende stellt SDS die Daten des Kunden in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Das sind die vom Kunden selbst eingepflegten Inhalte, bei Autohaus-Verträgen insbesondere der Fahrzeugbestand samt hochgeladener Bilddateien, sowie die über die Website eingegangenen Anfragen einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist. Die Herausgabe erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsende und ist nicht gesondert zu vergüten.

(6a) Nicht von Absatz 6 umfasst sind die von SDS erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Texte, Layouts, Grafiken, Konfigurationen und Auswertungen. Deren Übertragung richtet sich ausschließlich nach § 12.

(7) Nach Herausgabe gemäß Absatz 6 ist SDS berechtigt, gehostete Inhalte nach Ablauf von 30 Tagen endgültig zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf den Löschtermin weist SDS vorher in Textform hin.

§12 Nutzungsrechte

(1) SDS überträgt dem Kunden die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere am projektspezifischen Quellcode, an Layouts, Designs und sonstigen im Rahmen des Auftrags erzeugten Inhalten. Voraussetzung sind die vollständige Zahlung und der Ablauf der Frist nach Absatz 1a. § 11 Absatz 3b bleibt unberührt.

(1a) Die Übertragung nach Absatz 1 erfolgt frühestens sechs Monate ab Livegang und nicht vor Ablauf einer nach § 11 Absatz 2 vereinbarten Mindestlaufzeit. Bis dahin steht dem Kunden ein einfaches, auf die Dauer des Vertrags beschränktes Nutzungsrecht zu, das den Betrieb der Website in vollem Umfang umfasst. Endet der Vertrag vor Ablauf dieser Frist, findet eine Übertragung nicht statt; SDS nimmt die Website zum Vertragsende vom Netz. § 11 Absätze 5 und 6 – Domain und Daten des Kunden – bleiben davon unberührt.

(2) Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Kunde mit der Übertragung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist.

(3) Vorbestehende Komponenten von SDS, insbesondere Frameworks, Bibliotheken, wiederverwendbare Module, Vorlagen, Skripte, Automatisierungen und allgemeine technische Grundkonzepte, verbleiben im Eigentum von SDS. Hieran erhält der Kunde lediglich ein auf die Dauer des Vertrags beschränktes Nutzungsrecht, das für den Betrieb der Website erforderlich ist.

(3a) Zu den vorbestehenden Komponenten nach Absatz 3 zählt bei Autohaus-Verträgen namentlich die Fahrzeugverwaltung samt Kundenzugang, Datenmodell, Eingabemasken und Auswertungen. Sie ist von der Übertragung nach Absatz 1 ausgenommen. Übertragen wird die projektspezifische Website; die Fahrzeugdaten des Kunden erhält dieser nach § 11 Absatz 6.

(4) Der projektspezifische Quellcode wird dem Kunden auf Anfrage nach vollständiger Zahlung und nach Ablauf der Frist nach Absatz 1a in einem zumutbaren, gängigen Format zur Verfügung gestellt, soweit dies technisch möglich und nicht durch Rechte Dritter oder Lizenzbedingungen ausgeschlossen ist.

(5) Eine Weitergabe oder Weiterveräußerung des Projekts an Dritte ist nur im Rahmen des Vertragszwecks oder nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

§13 Haftung

(1) SDS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SDS ausschließlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Vergütung des jeweils betroffenen Einzelauftrags begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

  • – entgangenen Gewinn,
  • – Datenverlust,
  • – ausgebliebene Kundenanfragen oder Umsatzeinbußen,
  • – SEO-Verluste,
  • – Folgeschäden durch Drittanbieter-Ausfälle.

(4) Der Kunde ist selbst für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich, sofern keine ausdrückliche Backup-Vereinbarung getroffen wurde.

§14 Datenschutz

(1) SDS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

(2) Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von SDS.

§15 Referenznennung

(1) SDS verwendet abgeschlossene Projekte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken nur mit vorheriger, gesonderter Einwilligung des Kunden. Die Einwilligung wird im Kundenportal je Verwendungsart einzeln erteilt und gilt nur für das Projekt, zu dem sie erteilt wurde; für ein weiteres Projekt wird erneut gefragt. Ausgenommen sind Erlaubnisse, die sich auf den Kunden insgesamt beziehen (Firmenlogo, Zitat über die Zusammenarbeit) – diese werden einmalig erteilt und im Portal als solche gekennzeichnet. Die Einwilligung ist nicht Bestandteil dieser AGB und wird durch deren Anerkennung nicht erteilt.

(1a) Die Einwilligung ist freiwillig. Sie hat keinen Einfluss auf Preis, Leistungsumfang oder Termine; ihre Verweigerung führt zu keinem Nachteil.

(1b) Der Kunde kann eine erteilte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten widerrufen – im Kundenportal oder formlos in Textform. SDS entfernt die betreffenden Inhalte nach Zugang des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen aus den eigenen Kanälen. Bereits gedruckte Unterlagen sowie Inhalte, die Dritte übernommen haben, sind hiervon ausgenommen. Die Rechtmäßigkeit der Verwendung bis zum Widerruf bleibt unberührt.

(1c) Nennt die Einwilligung eine natürliche Person namentlich oder im Bild (insbesondere Zitat oder Foto), gilt sie zugleich als Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; das Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO bleibt unberührt.

(2) SDS kann den Kunden bitten, im Footer der erstellten Website einen dezenten Hinweis „Website von Sauer Digital Systems" mit Verlinkung auf sauer-digital-systems.de zu setzen. Der Hinweis wird nur mit Zustimmung des Kunden angebracht und auf Wunsch jederzeit kostenfrei wieder entfernt – innerhalb von zwei Werktagen nach Aufforderung. Der Hinweis ist keine Gegenleistung und keine Bedingung des Vertrags.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Helmstedt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anbieterkennzeichnung

Sauer Digital Systems

Inhaber: Maxim Sauer

38368 Mariental, Deutschland

Einzelunternehmen nach deutschem Recht · Alle Preise sind Endpreise · Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.