01
30 Tage Geld zurück ab Livegang
Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Livegang aussteigen wollen, endet der Vertrag sofort. Es läuft keine Mindestlaufzeit weiter.
Sie bekommen die Einrichtungsgebühr zurück, die Sie tatsächlich gezahlt haben. War sie im Angebot vergünstigt, ist es der vergünstigte Betrag – nachverrechnet wird nichts. Bezahlt bleiben nur die Monate, die Sie genutzt haben; sie vergüten die Betreuung bis dahin. Ausgenommen sind allein die Kosten der Domain, die bereits auf Ihren Namen registriert ist.
Anders liegt nur der Fall, in dem die Einrichtung vollständig entfallen ist – das ist bei der Autohaus-Website die Variante mit 0 € Einrichtung und zwölf Monaten Bindung. Dort gibt es nichts zu erstatten; stattdessen bleibt ein Aufbauanteil von 490 € bei mir, genau der Einrichtungspreis der anderen Variante. Bereits gezahlte Monatsbeiträge werden voll darauf angerechnet, alles darüber bekommen Sie zurück. Mehr als diesen einen Betrag zahlen Sie nie.
Eine Sache gehört dazugesagt: Was Sie bei einem Ausstieg in den ersten 30 Tagen nicht mitnehmen, ist die Website selbst. Übertragen wird sie frühestens sechs Monate nach dem Livegang – wer vorher geht, geht ohne Seite, und ich nehme sie vom Netz. Sonst könnte jeder eine fertige Website gegen einen Monatsbeitrag mitnehmen. Ihre Inhalte, die eingegangenen Anfragen und die Domain bekommen Sie in jedem Fall, dazu die Einrichtungsgebühr.
Einen Grund müssen Sie mir nicht nennen. Sagen Sie ihn mir trotzdem, dann lerne ich etwas daraus.